Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-,Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachstehend als „VLZB“ bezeichnet) gelten für
alle rechtlichen Beziehungen mit Geschäftspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt) von e-smartmöbel ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen VLZB abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn
e-smartmöbel hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die VLZB gelten auch dann, wenn e-smartmöbel
in Kenntnis entgegenstehender oder von den VLZB abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltslos annimmt und/oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausführt.

 

2.Angebote, Vertragsschluss

2.1
Angebote von e-smartmöbel sind freibleibend. Ein Vertragsschluss kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung
von e-smartmöbel, spätestens jedoch mit der Lieferung zustande. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail.

2.2
Bestellungen durch den Kunden stellen verbindliche Vertragsangebote dar und können von e-smartmöbel innerhalb von
vier Wochen ab Eingang angenommen werden.

2.3
Alle Angaben in Abbildungen, Prospekten, Katalogen und in der Werbung stellen neben der Produktbeschreibung keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn sie als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind. Die Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos durch e-smartmöbel muss
ausdrücklich und in Schriftform erfolgen.

2.4
An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art behält sich e-smartmöbel Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch e-smartmöbel.

2.5
Bei Anfragen, Kataloganforderungen und bei Entgegennahme von Aufträgen werden Daten gespeichert.

 

3.Preise, Zahlungsbedingungen

3.1
Die Preise gelten ab Erfüllungsort für die Lieferung in Euro, zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.

3.2
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt ab Lieferung von 14 Tagen ohne Abzug. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei e-smartmöbel maßgebend.

3.3
Nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung kommt der Kunde in Verzug. Mit Eintritt des Verzugs ist e-smartmöbel berechtigt, vom Vertrag ohne Fristsetzung zurückzutreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware bezüglich der dabei anfallenden Kosten (in der Regel 20 % des Warenwertes) zurückzunehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen zu den Folgen eines Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

3.4
Die Frist zur Vorabinformation der SEPA-Lastschrift beträgt mindestens einen Tag.

3.5
Der Kunde kann ausschließlich mit von e-smartmöbel unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.6
Wenn e-smartmöbel über eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden Kenntnis erlangt, oder wenn der Kunde Vorräte oder Außenstände als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, hat e-smartmöbel das Recht, alle Zahlungsvereinbarungen aufzuheben, sofortige Barzahlung oder Rücksendung der Ware zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Vorauszahlung zu verlangen oder gegen Nachnahme zu liefern.

 

4.Lieferungen, Lieferzeit

4.1
Lieferfristen sind Circa-Fristen und beginnen jeweils mit Absendung der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferfrist setzt jedoch voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt und insbesondere alle technischen und kaufmännischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

4.2
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den Ort der Versendung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4.3
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die für e-smartmöbel unvorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar sind (so z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Störungen in der Rohstoffversorgung, verspätete Lieferungen der Zulieferer von e-smartmöbel). Dies gilt auch, wenn derartige Ereignisse bei Unter- und Vertragslieferanten eintreten.

4.4
e-smartmöbel ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Mehr- und Minderlieferungen bis 20 % sind zulässig.

4.5
Bei Lieferung von Ware ins EU-Ausland hat der Kunde auf Anforderung eine Gelangensbestätigung bzw. einen Alternativnachweis vorzulegen. Unterbleibt die Vorlage, behält e-smartmöbel sich vor, die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Umsatzsteuer zu berechnen.

 

5.Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug

5.1
Die Wahl der Versand- und Verpackungsart bleibt e-smartmöbel vorbehalten.

5.2
Bei einem Auftragswert unter EUR 10.000,00 wird eine Versandkostenpauschale von EUR 150,00 berechnet.

5.3
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, Firma oder Anstalt auf den Kunden über; bei Werkverträgen nach Abnahme des Werkes. Verlangt der Kunde keine Abnahme, so gilt die Leistung nach Ablauf von 10 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung als angenommen.

5.4
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist e-smartmöbel berechtigt, den ihr dadurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

6.Eigentumsvorbehalt

6.1
e-smartmöbel behält sich das Eigentum an sämtlicher Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung vor.

6.2
Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für e-smartmöbel vorgenommen. Wird die Ware
mit anderen, e-smartmöbel nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erwirbt
e-smartmöbel das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Gegenstände des Kunden als Hauptsache anzusehen sind. Der Kunde verwahrt das entstandene Miteigentum unentgeltlich für
e-smartmöbel.

6.3
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit e-smartmöbel rechtzeitig nachkommt; er tritt e-smartmöbel jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. e-smartmöbel nimmt hiermit die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von e-smartmöbel, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; e-smartmöbel verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs-verpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug geraten ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf Verlangen hat der Kunde seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen und e-smartmöbel sämtliche Auskünfte (Aufstellung der e-smartmöbel zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw.) zu erteilen sowie Unterlagen zu übermitteln, die e-smartmöbel zur Geltendmachung ihrer Rechte benötigt.

6.4
e-smartmöbel ist bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, oder nach einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.

6.5
Wird die Ware gepfändet oder sonst von Dritten in Anspruch genommen, so hat der Kunde e-smartmöbel gegenüber unverzüglich hiervon Mitteilung zu machen sowie e-smartmöbel und den Dritten gegenüber das Eigentum von e-smartmöbel schriftlich zu bestätigen. Der Kunde ist verpflichtet, e-smartmöbel bei der Geltendmachung ihres Eigentums zu unterstützen.

6.6
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er tritt bereits jetzt seine Entschädigungsansprüche aus Schäden der in Satz 1 genannten Art gegen die Versicherung oder sonstige Ersatzpflichtige in Höhe der Forderungen von e-smartmöbel unwiderruflich an e-smartmöbel ab. e-smartmöbel nimmt hiermit die Abtretung an.

6.7
e-smartmöbel verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt e-smartmöbel.

 

7.Gewährleistung

7.1
Offen zutage tretende Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Andere Sachmängel sind vom Kunden unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist der Eingang der Rüge bei e-smartmöbel. Bei verspäteter Rüge sind Ansprüche wegen dieser Sachmängel ausgeschlossen.

7.2
Bei Vorliegen eines Sachmangels ist e-smartmöbel nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu hat der Kunde e-smartmöbel die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller e-smartmöbel notwendig erscheinenden Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist
e-smartmöbel von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

7.3
Der Kunde kann nach fehlgeschlagener oder verweigerter Nacherfüllung insoweit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines nur unerheblichen Mangels ist der Kunde jedoch nur zur Minderung des vereinbarten Preises berechtigt. Das Recht zur Minderung des Preises bleibt im Übrigen ausgeschlossen.

7.4
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus Ziffer 8 ein anderes ergibt.

7.5 Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware beim Kunden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche gem. Ziffer 8 sowie die gesetzlichen Vorschriften für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

 

8.Schadensersatzansprüche

8.1
e-smartmöbel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden.

8.2
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von e-smartmöbel auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird.

8.3
Weitere Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nicht.

 

9.Geheimhaltung

Sämtliche von e-smartmöbel stammenden Informationen sind, solange und soweit sie nicht nachweislich öffentlich bekannt sind oder von e-smartmöbel zur Weiterveräußerung durch den Kunden bestimmt wurden, gegenüber Dritten geheim zu halten und dürfen im Betrieb des Kunden nur solchen Personen zur Verfügung gestellt werden, die für deren Verwendung notwendigerweise herangezogen werden müssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind. An den Informationen behält e-smartmöbel das Eigentum ausschließlich.

 

10.Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1
Erfüllungsort für Lieferungen durch e-smartmöbel ist der Ort, an dem sich die Ware zum Zwecke der Versendung bestimmungsgemäß befindet. Im Übrigen ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von e-smartmöbel.

10.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten das Amtsgericht am Geschäftssitz von e-smartmöbel.

10.3
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und e-smartmöbel gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

 

11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.